Mc-Tigers Slide

Motoclub Tigers Reinach


Statuten Motoclub - Tigers PDF Drucken E-Mail

1. Name, Sitz und Zweck

1.1 Unter dem Namen MOTO CLUB TIGERS SWITZERLAND besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein mit Sitz im Kanton Aargau.

1.2 MC Tigers verfolgt die folgenden Zwecke:

a) Organisation von Veranstaltungen für Vereinsmitglieder

b) Ausflüge mit dem Moto Club

c) Förderung geselliger Beziehungen unter den Mitgliedern.

2. Mitgliedschaft

2.1 MC Tigers Switzerland besteht aus:

a) Aktivmitgliedern: Personen beiderlei Geschlechts, die das 18. Altersjahr erreicht haben.

b) Ehrenmitglieder Unsere Sponsoren

2.2 Gönner und Sponsoren sind Personen und Firmen, welche MC Tigers finanziell oder materiell unterstützen.

2.3 Ein- und Austritte, sowie allfällige Ausschlüsse werden durch die Generalversammlung beschlossen. Die Generalversammlung kann Mitglieder ohne Angabe von Gründen ausschliessen. Austritte haben schriftlich an der GV oder Vorstand vorzuliegen.

2.4 Mit dem Austritt oder dem Ausschluss erlöschen alle Vereinsrechte des Mitgliedes, ebenso alle Ansprüche auf das Vermögen oder auf Leistungen des Vereins.

3. Pflichten und Rechte der Mitglieder

3.1 Für alle Mitglieder sind die Statuten und die Beschlüsse der Generalversammlung und Vorstand verbindlich.

3.2 Die Mitglieder haben einen alljährlichen durch die Generalversammlung festzusetzenden Jahresbeitrag innert 1 Monat zu entrichten. Das Vereinsjahr dauert von 01. Januar bis 31. Dezember.

3.3 Alle Aktivmitglieder haben das Stimm- und Wahlrecht.

4. Organisation

4.1 Die Organe von MC Tigers Switzerland sind:

a) Die Generalversammlung

b) Der Vorstand

c) Die Rechnungsrevisoren

4.2 Die Generalversammlung erledigt:

a) Wahl der Vorstandsmitglieder, des Präsidenten, des Rechnungsrevisors und des Ersatzrevisors

b) Festsetzung des Jahresbeitrags

c) Verschiedenes

d) Bei Abstimmungen entscheidet das relative Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit

e) Entscheidet der Präsident.

4.3 Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte. Er hat im Rahmen des Vereinszwecks alle Kompetenzen, die nicht durch Gesetz oder Statuten der Generalversammlung vorbehalten sind.

4.4 Der Vorstand regelt die Vertretung des Vereins gegenüber Dritte. Der Präsident ist jedoch in jedem Fall zur Vertretung ermächtigt.

4.5 Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Die Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.

4.6 Der Vorstand setzt sich zusammen aus: Präsident, Aktuar und Kassier.

4.7 Die Generalversammlung wählt zur Überprüfung der Rechnung einen Rechnungsrevisor und einen Ersatzrevisor. Der Rechnungsrevisor hat die Rechnungsführung mindestens einmal im Jahr, unter Beizug des Ersatzrevisors, zu prüfen und über den Befund der Generalversammlung schriftlich und mündlich Antrag zu stellen.

4.8 Der Revisor ist frühestens nach 2 Jahren wieder wählbar. Der Ersatzrevisor wird im folgenden Jahr automatisch Revisor.

5. Kassenwesen

5.1 Die Einnahmen von MC Tigers Switzerland bestehen aus:

a) Den Jahresbeiträgen der Mitglieder gemäss den Beschlüssen der Generalversammlung

b) Freiwilligen Sponsorenbeiträgen und Geschenken

c) Den Gewinnen aus allfälliger Geschäftstätigkeit des Vereins

d) Sonstige Einnahmen

5.2 Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

6. Die Auflösung von MC Tigers Switzerland kann an einer ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung beschlossen werden, sofern 2/3 der Anwesenden diesen Beschluss zustimmen.

6.1 Die letzte Versammlung beschliesst, über die Verwendung des Vermögens und dem Inventar bei der Auflösung.

7. Schlussbestimmung

7.1 MC Tigers Switzerland haftet für keine Schäden, oder Unfällen, angerichtet von Mitgliedern an irgendwelchen Motoradtreffen oder sonstigem.

AG 18. September 2007